Bedingungen und Konditionen
1. Einleitung
Willkommen bei Not Studio. Wir sind eine in London ansässige Kreativagentur, die erstklassige kreative Dienstleistungen für Modemarken auf der ganzen Welt anbietet, einschließlich, aber nicht beschränkt auf E-Commerce-Inhalte, kreative Leitung, Website-Entwicklung, Branding und Full-Service-Produktion. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Zusammenarbeit mit unseren Kunden und legen die Rechte und Pflichten beider Parteien fest.
Mit der Inanspruchnahme unserer Dienstleistungen erklären Sie ("der Kunde") sich mit diesen Bedingungen einverstanden. Wenn Sie mit diesen Bedingungen nicht einverstanden sind, sollten Sie unsere Dienstleistungen nicht in Anspruch nehmen. Alle maßgeschneiderten Vereinbarungen oder Änderungen an diesen Bedingungen müssen schriftlich vereinbart werden.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen können von Zeit zu Zeit aktualisiert werden, und die weitere Zusammenarbeit mit Not Studio bedeutet, dass Sie alle Änderungen akzeptieren.
2. Begriffsbestimmungen
Für die Zwecke dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten die folgenden Definitionen:
Der Begriff "Agentur" bezieht sich auf Not Studio.
Der Begriff "Kunde" bezieht sich auf die natürliche oder juristische Person, die die Dienstleistungen der Agentur in Anspruch nimmt.
Der Begriff "Projekt" bezieht sich auf den vereinbarten Umfang der von der Agentur zu leistenden Arbeit.
Mit "Leistungen" sind die endgültigen kreativen Materialien oder Ergebnisse gemeint, die die Agentur dem Kunden zur Verfügung stellt.
"Gebühren" beziehen sich auf die Kosten, die mit den von der Agentur erbrachten Dienstleistungen verbunden sind.
"Geistiges Eigentum" bezieht sich auf Urheberrechte, Marken, Designrechte und alle anderen Eigentumsrechte im Zusammenhang mit den von der Agentur geschaffenen Werken.
Diese Definitionen gelten für das gesamte Dokument, um Klarheit und Konsistenz bei der Auslegung zu gewährleisten.
3. Erbrachte Dienstleistungen
Die Agentur verpflichtet sich, die mit dem Kunden schriftlich vereinbarten kreativen Leistungen zu erbringen. Diese Dienstleistungen können Folgendes umfassen, sind aber nicht darauf beschränkt:
Produktion kreativer Inhalte (Fotografie, Videografie und andere Multimedia-Inhalte)
Full-Service-Produktion und Projektleitung
Der Umfang, die Leistungen und der Zeitplan für jedes Projekt werden vor Beginn vereinbart und können in einem separaten Arbeitsvertrag oder Vorschlag dargelegt werden. Die Agentur behält sich das Recht vor, Projekte abzulehnen, die außerhalb ihrer Fachkenntnisse oder Kapazitäten liegen.
Für zusätzliche Dienstleistungen, die der Kunde wünscht und die über den ursprünglich vereinbarten Umfang hinausgehen, können zusätzliche Gebühren anfallen, die vor der Ausführung schriftlich mitgeteilt und vereinbart werden.
4. Projektumfang und Änderungen
Der Umfang eines jeden Projekts wird in der ursprünglichen Vereinbarung, dem Angebot oder der Leistungsbeschreibung (SOW) klar definiert. Jegliche Modifikationen, Ergänzungen oder Änderungen, die vom Kunden nach der Vereinbarung des Umfangs verlangt werden, müssen schriftlich eingereicht werden und können mit zusätzlichen Gebühren verbunden sein.
Die Agentur wird die Auswirkungen der beantragten Änderungen auf den Zeitplan, das Budget und die Durchführbarkeit des Projekts prüfen. Wenn die Änderungen den ursprünglichen Umfang erheblich verändern, behält sich die Agentur das Recht vor, ein überarbeitetes Angebot oder einen überarbeiteten Vertrag zu erstellen, in dem die aktualisierten Bedingungen aufgeführt sind.
Verzögerungen bei Genehmigungen oder Antworten des Kunden können sich auf den Zeitplan und die Durchführung des Projekts auswirken. Die Agentur kann nicht für Terminüberschreitungen verantwortlich gemacht werden, die auf kundenseitige Verzögerungen zurückzuführen sind. In solchen Fällen werden geänderte Fristen einvernehmlich vereinbart.
Der Kunde erkennt an, dass alle Anfragen für zusätzliche Arbeiten oder größere Überarbeitungen, die über den vereinbarten Umfang hinausgehen, als separates Projekt betrachtet werden können und neue Preis- und Zeitplanungsgespräche erfordern.
5. Gebühren, Zahlungen und Auslagen
5.1 Gebühren
Alle Gebühren für die von der Agentur erbrachten Dienstleistungen werden im vereinbarten Angebot, in der Leistungsbeschreibung (Statement of Work - SOW) oder im Vertrag dargelegt. Die Honorare basieren auf dem Arbeitsumfang, den zu erbringenden Leistungen und dem geschätzten Zeit- und Ressourcenaufwand für die Durchführung des Projekts.
5.2 Zahlungsbedingungen
Sofern nicht anders schriftlich vereinbart, gelten folgende Zahlungsbedingungen:
Vor Beginn der Arbeiten kann eine nicht erstattungsfähige Kaution verlangt werden.
Die Zahlungsraten können nach den wichtigsten Projektmeilensteinen strukturiert werden.
Die Abschlusszahlung muss vor der Lieferung der endgültigen Leistungen eingegangen sein.
Verspätete Zahlungen können zu Zinsbelastungen oder zur Aussetzung der Arbeiten führen, bis der ausstehende Betrag beglichen ist.
5.3 Ausgaben
Alle zusätzlichen Kosten, die bei der Durchführung des Projekts anfallen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Reisen, Bildmaterial, Software von Drittanbietern oder externe Berater, werden vom Kunden vorab genehmigt und entsprechend in Rechnung gestellt.
6. Geistiges Eigentum und Nutzungsrechte
6.1 Eigentumsverhältnisse
Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, bleiben alle Rechte am geistigen Eigentum an den Leistungen bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum der Agentur. Nach vollständiger Bezahlung erhält der Kunde eine vereinbarte Lizenz oder das Eigentum an den endgültigen Leistungen, wie im Vertrag festgelegt.
6.2 Lizenzvergabe
Wird dem Kunden eine Lizenz und nicht das volle Eigentumsrecht eingeräumt, wird der Umfang der erlaubten Nutzung in der Vereinbarung festgelegt. Die Agentur behält sich das Recht vor, alle Elemente des Werks für Werbezwecke zu verwenden, sofern dies nicht ausdrücklich schriftlich untersagt wird.
6.3 Materialien von Drittanbietern
Alle im Projekt verwendeten Materialien Dritter (z. B. Stockfotos, Schriftarten oder Musik) bleiben Eigentum der jeweiligen Eigentümer und unterliegen deren Lizenzbedingungen. Der Kunde ist dafür verantwortlich, die Einhaltung von Lizenzen Dritter sicherzustellen, wenn er die Einbeziehung solcher Materialien verlangt.
6.4 Portfolio und Selbstdarstellung
Die Agentur behält sich das Recht vor, abgeschlossene Arbeiten, einschließlich Fallstudien, Prozessvisualisierungen und Endprodukte, in ihrem Portfolio, auf ihrer Website, in den sozialen Medien und in Marketingmaterialien zu präsentieren, sofern mit dem Kunden nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.
7. Revisionen und Genehmigungen
7.1 Überarbeitungen
Die Agentur bietet eine bestimmte Anzahl von Überarbeitungen an, die in der ursprünglichen Vereinbarung festgelegt ist. Für jede zusätzliche Überarbeitung über die vereinbarte Anzahl hinaus können zusätzliche Gebühren anfallen. Überarbeitungen müssen innerhalb eines bestimmten, im Vertrag festgelegten Zeitrahmens beantragt werden.
7.2 Genehmigungsverfahren
Der Kunde ist dafür verantwortlich, alle Leistungen zu überprüfen und innerhalb des vereinbarten Zeitrahmens Feedback zu geben. Verzögerungen bei der Genehmigung können sich auf den gesamten Projektzeitplan auswirken, und die Agentur übernimmt keine Verantwortung für verpasste Fristen aufgrund verspäteter Rückmeldungen.
7.3 Endgültige Genehmigung
Sobald der Kunde seine endgültige Zustimmung erteilt hat, werden alle weiteren Änderungen als neue Anfrage behandelt und können zusätzliche Kosten nach sich ziehen. Die Agentur haftet nicht für Fehler oder Auslassungen, nachdem der Kunde die endgültige Arbeit genehmigt hat.
8. Vertraulichkeit und NDAs
8.1 Vertrauliche Informationen
Sowohl die Agentur als auch der Kunde verpflichten sich, alle geschützten Informationen, Geschäftsgeheimnisse und alle anderen vertraulichen Daten, die im Laufe des Projekts ausgetauscht werden, vertraulich zu behandeln. Vertrauliche Informationen dürfen ohne vorherige schriftliche Zustimmung nicht an Dritte weitergegeben werden.
8.2 Vertraulichkeitsvereinbarungen (NDAs)
Bei Bedarf können beide Parteien eine formelle Geheimhaltungsvereinbarung abschließen, um sensible Informationen, die im Rahmen des Projekts ausgetauscht werden, weiter zu schützen.
8.3 Ausnahmen
Die Vertraulichkeitsverpflichtung gilt nicht für Informationen, die:
ohne Verschulden der empfangenden Partei öffentlich zugänglich ist.
aufgrund von Gesetzen oder behördlichen Vorschriften offengelegt werden müssen.
sich bereits vor der Offenlegung im Besitz der empfangenden Partei befand.
9. Haftung und Entschädigung
9.1 Begrenzung der Haftung
Die Agentur haftet nicht für indirekte, zufällige oder Folgeschäden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf entgangene Gewinne, Daten oder Geschäftsmöglichkeiten, die sich aus der Nutzung ihrer Dienstleistungen ergeben.
9.2 Entschädigung
Der Kunde verpflichtet sich, die Agentur von allen Ansprüchen, Schäden und Anwaltskosten freizustellen, die sich aus der missbräuchlichen Verwendung der Arbeitsergebnisse durch den Kunden, der Nichteinhaltung von Lizenzen Dritter oder der Verletzung dieser Geschäftsbedingungen ergeben.
10. Zeitpläne und Verzögerungen
10.1 Zeitplan für das Projekt
Die Agentur gibt einen geschätzten Zeitrahmen für die Fertigstellung des Projekts an. Diese Zeitvorgaben können sich je nach Reaktion des Kunden, Überarbeitungen und unvorhergesehenen Umständen ändern.
10.2 Verzögerungen
Die Agentur ist nicht verantwortlich für Verzögerungen, die durch Faktoren außerhalb ihrer Kontrolle verursacht werden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Verzögerungen durch den Kunden, Versäumnisse Dritter oder Ereignisse höherer Gewalt.
11. Dienstleistungen und Lieferanten von Dritten
Die Agentur kann Drittanbieter beauftragen, die bei der Durchführung von Projekten behilflich sind. Die Agentur ist nicht für Ausfälle, Verzögerungen oder Fehler verantwortlich, die von Drittanbietern verursacht werden, und jegliche Garantien oder Gewährleistungen müssen direkt zwischen dem Kunden und dem Drittanbieter geklärt werden.
12. Beendigung und Annullierung
12.1 Beendigung durch den Kunden
Der Kunde kann das Projekt jederzeit durch schriftliche Mitteilung an die Agentur kündigen. Alle bis zum Datum der Kündigung abgeschlossenen Arbeiten werden entsprechend in Rechnung gestellt, und bereits geleistete Anzahlungen oder Meilensteinzahlungen werden nicht zurückerstattet.
12.2 Beendigung durch die Agentur
Die Agentur behält sich das Recht vor, das Projekt zu beenden, wenn der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt, unethische oder ungesetzliche Handlungen vornimmt oder gegen diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen verstößt. In solchen Fällen ist die Agentur nicht für Schäden verantwortlich, die aus der Kündigung resultieren.
13. Marketing & Portfolio Nutzung
Die Agentur behält sich das Recht vor, abgeschlossene Arbeiten in ihrem Portfolio, auf ihrer Website und in ihren Marketingmaterialien zu präsentieren, sofern mit dem Kunden nichts anderes schriftlich vereinbart wurde. Wünscht der Kunde, bestimmte Aspekte eines Projekts vertraulich zu behandeln, muss dies vor der Veröffentlichung der Arbeit mitgeteilt werden.
14. Streitbeilegung
14.1 Mediation
Im Falle einer Streitigkeit erklären sich beide Parteien bereit, zu versuchen, die Angelegenheit durch eine Mediation zu lösen, bevor sie rechtliche Schritte einleiten. Die Mediation wird in London, UK, durchgeführt.
14.2 Geltendes Recht
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen unterliegen den Gesetzen von England und Wales und werden entsprechend ausgelegt. Alle Streitigkeiten, die sich aus diesen Bedingungen ergeben, werden vor den Gerichten in London, UK, ausgetragen.
15. Verschiedene Bestimmungen
15.1 Gesamte Vereinbarung
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen stellen die gesamte Vereinbarung zwischen der Agentur und dem Kunden dar und ersetzen alle früheren Vereinbarungen oder Absprachen, ob schriftlich oder mündlich.
15.2 Trennbarkeit
Sollte sich eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen als ungültig oder nicht durchsetzbar erweisen, so bleiben die übrigen Bestimmungen weiterhin gültig und durchsetzbar.
15.3 Kein Verzicht
Das Versäumnis einer Partei, eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen durchzusetzen, gilt nicht als Verzicht auf das Recht, diese Bestimmung in Zukunft durchzusetzen.
15.4 Zuweisung
Der Kunde darf ohne vorherige schriftliche Zustimmung der Agentur keine Rechte oder Pflichten aus diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abtreten oder übertragen.
15.5 Bekanntmachungen
Alle Mitteilungen, die im Rahmen dieser Geschäftsbedingungen erforderlich sind, müssen schriftlich erfolgen und per E-Mail oder per Einschreiben an die zuletzt bekannte Adresse der jeweiligen Partei zugestellt werden.