Bedingungen und Konditionen

1 Einleitung

Die folgenden Bedingungen gelten für den Vertrag (siehe Definition unten) und jede künftige Anfrage für die Lieferung von Dienstleistungen und/oder Materialien, die Not Studio Limited von Zeit zu Zeit vom Kunden (siehe Definition unten) erhält, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.

Die Übermittlung einer Anfrage des Kunden an Not Studio Limited für die Lieferung von Dienstleistungen und/oder Materialien bedeutet, dass der Kunde diese Bedingungen akzeptiert. Diese Bedingungen haben Vorrang vor allen anderen Bedingungen des Kunden, die einer Bestellung des Kunden beigefügt sind oder auf die in einer Bestellung des Kunden oder anderswo Bezug genommen wird. Sie können nur durch eine schriftliche Vereinbarung zwischen Not Studio Limited und dem Kunden geändert werden.

2 Definitionen

In diesen Bedingungen haben die folgenden Wörter die in dieser Klausel angegebene Bedeutung:

2.1 "Not oder Not Studio" bedeutet Not Studio Limited, 4 Wimpole Street, London W1G 9SH.

2.2 Der Begriff "Auftrag" bezeichnet entweder (a) den schriftlichen Auftrag, in dem die zu liefernden Produkte, ihr Verwendungszweck und etwaige Zeitvorgaben für die Lieferung beschrieben werden und der vom Kunden unterzeichnet und vor Abschluss des Vertrages übermittelt wird, oder (b) in Ermangelung eines solchen schriftlichen Auftrags die Anweisungen, die der Kunde Not Studio erteilt hat, wobei die schriftliche Bestätigung dieser Anweisungen durch Not Studioan den Kunden als schlüssiger Nachweis gilt.

2.3 "Kunde" ist die umseitig beschriebene Person, Firma oder Gesellschaft;

2.4 "Vertrag" bezeichnet die Vereinbarung, nach der Not Studio die vom Kunden beauftragten Dienstleistungen ausführt.

2.5 "Liefergegenstände" sind die von Not Studio im Rahmen dieses Vertrages zu erbringenden Dienstleistungen und/oder Materialien, die in der Leistungsbeschreibung näher beschrieben sind.

2.6 "Auftragskosten" ist das Budget oder die Gebühr, die von Not Studio für die Leistungen in Rechnung gestellt wird;

2.7 "Projekt" bezeichnet jedes Projekt zur Erbringung von Dienstleistungen (außer im Rahmen eines Retainers), das in einem Angebot beschrieben ist;

2.8 "Vorschlag" ist jeder Vorschlag oder Kostenvoranschlag, den Not Studio dem Kunden unterbreitet und der zwischen den Parteien vereinbart wird.

2.9 "Retainer" ein Vertrag, in dem Not Studio sich verpflichtet, fortlaufende Dienstleistungen für eine bestimmte Anzahl von Tagen/Stunden pro Monat oder eine bestimmte Dienstleistung pro Monat (oder in anderen zu vereinbarenden Abständen) zu erbringen.

2.10 "Rechte" bedeutet alle Urheberrechte und verwandten Rechte, Designrechte (eingetragene oder nicht eingetragene), Patente, Markenrechte (eingetragene oder nicht eingetragene), Datenbankrechte und alle anderen Rechte an geistigem Eigentum (einschließlich aller ähnlichen oder gleichwertigen Rechte oder Schutzformen in jedem Teil der Welt) in oder in Bezug auf die Liefergegenstände, das Projekt oder den Auftrag.

2.11 "Dienstleistungen" sind Marketing- und/oder PR-Dienstleistungen oder andere Dienstleistungen, die Not Studio für den Kunden erbringen soll.

3 Die Verpflichtungen von NOT

Not Studio wird bei der Herstellung und Lieferung der Leistungen an den Kunden gemäß dem Auftrag und allen anderen umseitig genannten Anforderungen mit angemessener Sorgfalt und Sachkenntnis vorgehen.

4 Gebühren und Zahlung

4.1 Werden die Dienstleistungen auf der Basis eines Retainers erbracht:

(a) Die zu zahlenden Gebühren werden gemäß den Standard-Tages-/Stundengebühren von Not Studioin der jeweils gültigen Fassung von Not Studio berechnet.

4.2 Werden die Dienstleistungen im Rahmen eines Projekts erbracht, so entspricht der Gesamtpreis für die Dienstleistungen dem im Angebot genannten Betrag.

4.3 In beiden Fällen verstehen sich die Gebühren zuzüglich der Kosten für Unterkunft, Verpflegung, Reisekosten und sonstiger Nebenkosten, die den von Not Studio im Zusammenhang mit den Dienstleistungen beauftragten Personen angemessenerweise entstehen, sowie zuzüglich der Mehrwertsteuer, die Not Studio in angemessener Höhe in Rechnung stellt.

4.4 Not Studio stellt dem Kunden alle Kosten für Dritte in Rechnung, die in einem Angebot angegeben oder anderweitig mit dem Kunden vereinbart wurden. Not Studio ist berechtigt, Rabatte oder Preisnachlässe, die von den betreffenden Dritten angeboten werden, einzubehalten, ohne diese an den Kunden weiterzugeben, oder behält sich das Recht vor, dem Kunden (nach eigenem Ermessen) einen Aufschlag auf den von diesen Dritten berechneten Betrag zu berechnen;

4.5 Gebühren für Dienstleistungen, die auf der Grundlage eines Retainers erbracht werden, sind monatlich im Voraus oder wie im Angebot angegeben zu zahlen. Im Falle von Dienstleistungen, die im Rahmen eines Projekts erbracht werden, stellt Not Studio dem Kunden eine Rechnung nach Abschluss des Projekts aus, die innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt in frei verfügbaren Mitteln zu begleichen ist, sofern im Angebot nichts anderes angegeben ist. In beiden Fällen behält sich Not Studio das Recht vor, eine Vorauszahlung von Ausgaben oder Kosten Dritter zu verlangen, andernfalls ist die Zahlung für diese Ausgaben und/oder Kosten Dritter innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Rechnung in frei verfügbaren Mitteln zu leisten.

4.6 Unbeschadet anderer Rechte oder Rechtsmittel, die dem Kunden zustehen, kann Not Studio , wenn der Kunde Not Studio nicht am Fälligkeitstag bezahlt:

(a) Zinsen auf diesen Betrag ab dem Fälligkeitsdatum in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Basiszinssatz der Barclays Bank PLC zu berechnen, die täglich anfallen und vierteljährlich aufgezinst werden, bis die Zahlung erfolgt, unabhängig davon, ob vor oder nach einem Urteil, und Not Studio kann gemäß dem Late Payment of Commercial Debts (Interest) Act 1998 Zinsen verlangen; und

(b) alle Dienste bis zur vollständigen Bezahlung aussetzen.

4.7 Die Zahlungsfrist ist ein wesentlicher Bestandteil des Vertrags.

4.8 Alle Beträge, die aufgrund des Vertrags an Not Studio zu zahlen sind, werden ungeachtet anders lautender Bestimmungen sofort mit dessen Beendigung fällig. Diese Klausel 4.8 berührt nicht das Recht, Zinsen nach dem Gesetz oder nach dem Vertrag zu fordern.

4.9 Not Studio kann, unbeschadet anderer Rechte, die ihm zustehen, jegliche Haftung des Kunden gegenüber Not Studio mit jeglicher Haftung von Not Studio gegenüber dem Kunden aufrechnen.

5 Auftrag, Ergebnisse und Änderungen

Der Kunde garantiert, dass das Briefing in jeder Hinsicht korrekt ist. Da die Auftragskosten und alle vorgegebenen Termine für die Lieferung der Leistungen auf der Grundlage des Briefs vereinbart werden, werden alle Änderungen nach Vertragsabschluss, die sich aus Änderungen des Kunden, Verzögerungen bei der Bereitstellung von Materialien, Informationen, Anweisungen oder Genehmigungen an Not Studio , der Lieferung fehlerhafter Materialien an Not Studio durch den Kunden oder anderen Umständen, die sich der Kontrolle von Not Studioentziehen, ergeben, mit zusätzlichen Kosten für die Zeit und Arbeit von Not Studiobelegt und können zu Verzögerungen bei der Lieferung führen. Der Kunde zahlt diese zusätzlichen Kosten und erstattet Not Studio alle Kosten oder Auslagen Dritter, die Not Studio auf der Grundlage des ursprünglichen Auftrags entstanden sind.

6 Produktion

Sofern nicht anders schriftlich vereinbart, arrangiert und überwacht Not Studio die gesamte Produktion und Postproduktion im Zusammenhang mit dem Projekt. Sollte vereinbart werden, dass der Kunde jegliche Produktionsarbeiten selbst arrangiert, so ist Not Studio in diesem Zusammenhang weder für die Buchung, Überwachung oder Qualitätskontrolle der entsprechenden Einrichtungen noch für die Zahlung der entsprechenden Gebühren verantwortlich.

7 Zulassungen

7.1 Die schriftliche Zustimmung des Kunden zu den endgültigen Texten, Layouts, Drehbüchern, Storyboards, Entwürfen und dergleichen gilt als Ermächtigung für Not Studio, mit der Produktion bzw. Veröffentlichung fortzufahren.

7.2 Werden dem Kunden Druckvorlagen oder anderes Material zur endgültigen Freigabe zugesandt, so hat der Kunde diese sorgfältig zu prüfen und Not Studio per E-Mail, Fax oder Post über etwaige Fehler oder Änderungen zu informieren. Not Studio wird sich nach besten Kräften bemühen, die gemeldeten Änderungen vorzunehmen. Not Studio behält sich jedoch das Recht vor, zusätzliche Kosten zu berechnen, wenn diese Änderungen entweder über den ursprünglichen Auftrag hinausgehen oder Not Studio mehr als drei Arbeitstage nach der Lieferung an den Kunden gemeldet werden. Erfolgt die Mitteilung von Fehlern auf diese Weise verspätet oder gar nicht vor der Veröffentlichung, haftet Not Studio nicht für solche Fehler. Not Studio haftet auch nicht für Fehler, die auftreten, wenn der Kunde entweder nicht für Proofs oder Mock-ups bezahlt oder den Druck- und Produktionsprozess überwacht oder im Produktionsplan nicht genügend Zeit für die Überprüfung von Layouts, Texten, Seitenumbrüchen oder anderen inhaltlichen Aspekten vorsieht. Not Studio kann nicht garantieren, dass einige oder alle Farben in der endgültigen Version, wie sie veröffentlicht wird, exakt wiedergegeben werden.

8 Rechte - Standardlizenz

8.1 Alle geistigen Eigentumsrechte an den Leistungen (mit Ausnahme von Kundenmaterialien), die in Verbindung mit dem Vertrag entstehen, sind Eigentum von Not Studio und Not Studio gewährt dem Kunden eine unentgeltliche Standardlizenz für diese geistigen Eigentumsrechte, die mit der Zahlung der entsprechenden Rechnung in Kraft tritt, um die Leistungen für die Zwecke, in den Gebieten und in Bezug auf die Produkte oder Dienstleistungen zu nutzen, die im Brief definiert sind (aber nur für die Nutzung, die im Brief vorgesehen ist). Im Falle von Branding- oder Website-Design-Leistungen geht das Eigentum an den geistigen Eigentumsrechten jedoch mit der vollständigen Zahlung aller fälligen Gebühren oder Zahlungen auf den Kunden über.

8.2 Diese Lizenz wird automatisch beendet, wenn der Kunde entweder:

a. die Auftragskosten nicht bis zum Fälligkeitsdatum in voller Höhe bezahlt; oder

b. (wenn es sich um eine Gesellschaft handelt) einen Auflösungsbeschluss fasst (ausgenommen für die Zwecke einer solventen Verschmelzung oder Umstrukturierung) oder ein Gericht einen entsprechenden Beschluss fasst; oder

c. (wenn es sich um eine Personengesellschaft oder eine andere Vereinigung ohne Rechtspersönlichkeit handelt) aufgelöst wird oder (wenn es sich um eine natürliche Person handelt) stirbt; oder

8.4 zahlungsunfähig wird oder erklärt wird oder eine Gläubigerversammlung einberuft oder einen Vergleich mit seinen Gläubigern abschließt oder vorschlägt; oder

8.5 ein Liquidator, Konkursverwalter, Verwalter, Verwaltungsverwalter, Manager, Treuhänder oder ein ähnlicher Beauftragter für eines seiner Vermögenswerte bestellt wurde; oder

8.6 seine Tätigkeit einstellt oder einzustellen droht.

9. Standard-Lizenzbedingungen

9.1 Wenn der Kunde die Leistungen in einer Weise nutzen möchte, die über die im Brief und/oder auf der Rückseite genannten Parameter hinausgeht, muss er sich an Not Studio wenden, um eine vorherige schriftliche Zustimmung zu erhalten.

9.2 Soweit die vertragsgemäße Nutzung der Leistungen die Verwendung von Material Dritter beinhaltet, wird Not Studio sich nach besten Kräften bemühen, die erforderlichen Lizenzen zu beschaffen, um die erforderliche Nutzung zu ermöglichen, jedoch nur in dem Umfang, der für den Auftrag erforderlich ist; jede Nutzung außerhalb des Auftrags erfolgt auf Wunsch des Kunden, und der Kunde stellt Not Studio von allen Ansprüchen frei, die sich aus einer solchen Nutzung ergeben.

9.3 Vorbehaltlich des Vorstehenden und der Rechte Dritter verbleibt das Eigentum an den Rechten bei Not Studio , sofern und solange keine Abtretung oder sonstige Verfügung über die Rechte zwischen den Parteien schriftlich vereinbart wird.

9.4 Zur Klarstellung: Wenn Not Studio dem Kunden eine Präsentation vorlegt, die über den Auftrag hinausgeht, hat der Kunde kein Recht, das in einer solchen Präsentation enthaltene Material zu verwenden, es sei denn, es wird ein separater Vertrag zwischen den Parteien geschlossen.

9.5 Die Nutzung der Leistungen gemäß dem Auftrag kann dazu führen, dass der Kunde Dritten gegenüber weiter haftet, z.B. für Lizenzgebühren und Aufführungsgebühren. Not Studio wird sich bemühen, den Kunden so bald wie möglich während des Produktionsprozesses darüber zu informieren.

9.6 Falls der Kunde während oder nach der in diesem Vertrag vorgesehenen Nutzungsdauer der gelieferten Produkte eine Zeichentrickfigur, ein Erkennungsmerkmal oder einen anderen Teil der gelieferten Produkte in einer Weise nutzen oder einem anderen die Nutzung gestatten möchte, die nicht in diesem Vertrag vorgesehen ist, wird Not Studio seine Zustimmung zu einer solchen Nutzung nicht unangemessen verweigern, kann diese Zustimmung jedoch von einer vorherigen Vereinbarung zwischen den Parteien über angemessene Gebühren und/oder Lizenzgebühren abhängig machen.

9.7 Der Kunde darf die Liefergegenstände nur für Werbe-, verkaufsfördernde und andere spezifizierte Zwecke verwenden, die zulässige Verwendungszwecke sind (wie unten definiert). Zur Klarstellung: Der Kunde darf die Liefergegenstände nicht in Produkten zum Weiterverkauf, zur Lizenzierung oder zum sonstigen Vertrieb verwenden, es sei denn, (i) die vorgeschlagene Verwendung ist im Rahmen einer für die Liefergegenstände verfügbaren erweiterten Lizenz zulässig; oder (ii) wenn die ursprünglichen Leistungen so grundlegend verändert oder umgestaltet wurden, dass sie ein Originalwerk darstellen, das dem Autor oder Künstler nach geltendem Recht urheberrechtlichen Schutz gewährt, und wenn der primäre Wert eines solchen umgestalteten oder abgeleiteten Werks nicht als die Leistungen erkennbar ist und die Leistungen nicht als eigenständige Datei heruntergeladen, extrahiert oder von einem Dritten abgerufen werden können (die Erfüllung dieser Bedingungen macht das Werk zu einem "zulässigen abgeleiteten Werk" im Sinne dieses Vertrags). So darf der Kunde beispielsweise das Ergebnis nicht oberflächlich verändern, es auf ein T-Shirt, eine Tasse, ein Poster, eine Vorlage oder einen anderen Gegenstand drucken und es an andere zum Verzehr, zur Reproduktion oder zum Weiterverkauf verkaufen. Diese Verwendungen sind nicht zulässig und stellen keine zulässigen abgeleiteten Werke dar. Bestehen Zweifel daran, dass es sich bei einem Werk um eine zulässige Bearbeitung handelt, sollte der Kunde entweder eine erweiterte Lizenz erwerben oder sich an Not Studio wenden, um Rat zu erhalten. Jede Nutzung der Ergebnisse, die keine zulässige Nutzung ist, stellt eine Verletzung des Urheberrechts dar.

(a) Erlaubte Nutzungen. Vorbehaltlich der unter "Verbotene Nutzungen" unten beschriebenen Einschränkungen sind die folgenden Nutzungen "Zulässige Nutzungen" von Liefergegenständen:

Werbe- und Promotionsprojekte, einschließlich Drucksachen, Produktverpackungen, Präsentationen, Film- und Videopräsentationen, Werbespots, Kataloge, Broschüren, Werbe-Grußkarten und Werbe-Postkarten (d. h. nicht zum Wiederverkauf oder zur Lizenzierung);

Unterhaltungsanwendungen wie Bücher und Buchumschläge, Zeitschriften, Zeitungen, Leitartikel, Newsletter sowie Video-, Rundfunk- und Theaterpräsentationen;

Drucke, Poster (d.h. Ausdrucke) und andere Reproduktionen für den persönlichen Gebrauch oder für Werbezwecke, die in

(1), jedoch nicht zum Weiterverkauf, zur Lizenzvergabe oder zum sonstigen Vertrieb; und

jede andere Verwendung, die von Not Studio schriftlich genehmigt wurde.

Bestehen Zweifel daran, dass es sich bei der vorgeschlagenen Nutzung um eine zulässige Nutzung handelt, muss sich der Kunde an Not Studio wenden, um Ratschläge und eine vorherige schriftliche Genehmigung einzuholen.

10. Standard-Lizenzverbote

(a) Verbotene Nutzungen. Der Kunde darf mit den Liefergegenständen nichts tun, was nicht ausdrücklich im vorstehenden Abschnitt oder durch eine schriftliche Vereinbarung von Not Studio gestattet ist. Zur besseren Übersicht sind die folgenden Punkte "Verbotene Nutzungen" und der Kunde darf sie nicht tun:

die Liefergegenstände in einer Weise zu verwenden, die von Not Studio als pornografisch, obszön, sittenwidrig, verletzend, diffamierend oder verleumderisch angesehen wird oder die geeignet ist, eine Person oder ein Eigentum, das in den Liefergegenständen dargestellt ist, in Verruf zu bringen;

Deliverables zu verwenden oder zu zeigen, auf denen ein Modell oder eine Person in einer Weise abgebildet ist, die (i) eine vernünftige Person zu der Annahme veranlassen würde, dass diese Person ein Geschäft, ein Produkt, eine Dienstleistung, einen Anlass, eine Vereinigung oder ein anderes Unterfangen nutzt oder persönlich unterstützt; oder (ii) die eine solche Person in einem potenziell sensiblen Bereich darstellen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Fragen der geistigen und körperlichen Gesundheit, soziale Fragen, sexuelle oder angedeutete sexuelle Aktivitäten oder Vorlieben, Drogenmissbrauch, Kriminalität, körperliche oder geistige Misshandlungen oder Krankheiten oder andere Bereiche, die für die in den Deliverables abgebildeten Personen beleidigend oder wenig schmeichelhaft sein könnten;

Unterlizenzen zu vergeben, weiterzuverkaufen, zu vermieten, zu verleihen, abzutreten, zu verschenken oder die Liefergegenstände oder die im Rahmen dieses Vertrags gewährten Rechte anderweitig zu übertragen oder zu verteilen;

eine Kopie der Arbeitsergebnisse auf einem Netzwerk- oder Webserver zur Nutzung durch andere Benutzer zu veröffentlichen;

11. Einhaltung der Vorschriften

Es liegt in der alleinigen Verantwortung des Kunden, dafür zu sorgen, dass die Liefergegenstände allen lokalen Gesetzen (ob Verbraucherrecht, öffentliches Recht oder Zivilrecht), Verordnungen und Vorschriften in allen Ländern entsprechen, in denen sie, wie im Vertrag angegeben, verwendet werden sollen. Es liegt auch in der Verantwortung des Kunden sicherzustellen, dass die Liefergegenstände mit allen Haftungsausschlüssen, Warnhinweisen und öffentlichen Informationen versehen sind, die ein kompetenter Anwalt des Kunden in einem der relevanten Rechtsgebiete empfehlen würde.

Dementsprechend erklärt sich der Kunde damit einverstanden, Not Studio oder seine Vertreter und Angestellten von jeglicher Haftung, Kosten, Verlusten, Schadensersatzansprüchen, Vergleichssummen oder anderen Ausgaben jeglicher Art (einschließlich angemessener Anwaltskosten) freizustellen, die sich aus Ansprüchen, Forderungen oder Klagen ergeben, die behaupten, dass die Liefergegenstände oder deren Verwendung gegen Gesetze, Vorschriften oder Regelungen in irgendeinem Land verstoßen.

12. Öffentlichkeitsarbeit und Beispiele

Ungeachtet der in den Klauseln 8, 9 und 10 beschriebenen Lizenz oder einer anderen zwischen den Parteien vereinbarten Verfügung über die Rechte hat Not Studio weiterhin das Recht, die Leistungen zum Zwecke der Werbung oder anderweitigen Förderung der Arbeit von Not Studiozu nutzen.

Sofern nicht anders vereinbart, muss der Kunde alle im Rahmen der Lieferung gelieferten Entwürfe an geeigneter Stelle mit dem Vermerk "Design by Not Studio Limited" kennzeichnen. Not Studio behält sich das Recht vor, im Einzelfall zu verlangen, dass dieser Vermerk nicht erscheint oder entfernt wird. Der Kunde muss einer solchen Aufforderung innerhalb von 30 Tagen nachkommen, ist jedoch nicht verpflichtet, Änderungen an bereits produziertem oder veröffentlichtem Material vorzunehmen.

13 Kosten

Not Studio wird sich nach Möglichkeit bemühen, die Studiokosten und Extras wie z. B. Kurierdienste und andere externe Dienstleistungen, die im Zusammenhang mit den Leistungen in Anspruch genommen werden müssen, zu schätzen, was jedoch nicht immer möglich ist. Alle Ausgaben im Zusammenhang mit einer Produktion, z. B. für Kuriere, Synchronisationen, Lagerbestände, Ausdrucke, Scans und Überstunden, werden von Not Studio zum Selbstkostenpreis in Rechnung gestellt, und der Kunde ist verpflichtet, diese Rechnungen innerhalb von 14 Tagen nach dem Rechnungsdatum zu bezahlen.

Bei voraussichtlich erheblichen Kosten behält sich Not Studio das Recht vor, vom Kunden die vollständige Vorauszahlung der zu erwartenden Kosten zu verlangen.

Allgemeine Auslagen, die im Zusammenhang mit der Erbringung der Leistungen entstanden sind, wie z.B. Kurier-, Reise- und Hotelkosten, werden von Not Studio zum Selbstkostenpreis in Rechnung gestellt, und der Kunde hat die entsprechenden Rechnungen innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum zu bezahlen.

Entstehen aufgrund von Änderungen des ursprünglichen Auftrags oder auf Wunsch des Auftraggebers zusätzliche Kosten, so hat der Auftraggeber diese innerhalb von 14 Tagen nach dem Datum der entsprechenden Rechnung durch Begleichung zu begleichen.

14. Lieferung

Enthält der Liefergegenstand Waren, so gilt die Lieferung dieser Waren als erfolgt, wenn entweder zwei Werktage nach dem Tag, an dem der Kunde darüber informiert wurde, dass die Waren zur Abholung bereitstehen, verstrichen sind, oder, wenn der Liefergegenstand die Lieferung der Waren an den Kunden umfasst, am Tag der Lieferung an den Kunden. Ist der Kunde nicht in der Lage, die Waren wie oben beschrieben abzuholen, ist Not Studio berechtigt, die Waren im Namen des Kunden auf dessen Kosten zu lagern und/oder zu transportieren. Alle Kosten für die Lagerung, den Transport und eine eventuelle Versicherung sind vom Kunden auf Anfrage unverzüglich zu zahlen.

Der Kunde ist verpflichtet, die Ware sofort nach der Lieferung zu untersuchen und zu prüfen und Not Studio innerhalb von 3 Werktagen nach dem Tag der Lieferung schriftlich per Fax oder per Post über jeden angeblichen Mangel zu informieren und den angeblichen Mangel zu beschreiben. Der Kunde wird Not Studio gestatten, die vermeintlich mangelhaften Waren zu überprüfen. Unterbleibt eine solche Benachrichtigung, so wird davon ausgegangen, dass die Waren dem Vertrag entsprechen und dass der Kunde die Waren akzeptiert hat und für die Waren zahlen muss.

Die Gefahr an den Liefergegenständen geht mit Beginn der Lieferung oder des Transports an den Kunden oder, falls der Kunde die Lieferung nicht zu dem von Not Studio geforderten Termin annimmt, mit der von Not Studio veranlassten Zwischenlagerung auf den Kunden über.

Wenn entweder Lieferschwierigkeiten oder andere Umstände es erforderlich machen, dass Not Studio einen Teil der Liefergegenstände für die künftige Verwendung durch den Kunden elektronisch speichert, behält sich Not Studio das Recht vor, Lagergebühren und Gebühren für die Entnahme aus dem Lager zu erheben, die der Kunde innerhalb von 14 Tagen nach dem Datum der entsprechenden Rechnung zu zahlen hat.

15. Warenzeichen und Domänennamen

Not Studio Werden in den Liefergegenständen Warenzeichen, Handelsbezeichnungen oder Handelsnamen ("Marken") verwendet, die dem Kunden gehören oder von ihm kontrolliert werden, so wird vereinbart, dass Not Studio das Recht hat, diese Marken zum Zweck der Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen von Not Studiozu verwenden oder deren Verwendung zu gestatten. Not Studio erwirbt durch eine solche Verwendung keine Rechte an diesen Marken, ist jedoch berechtigt, die Marken sowohl während als auch nach der Herstellung und Lieferung der Liefergegenstände zur Förderung und Werbung für die eigene Arbeit zu verwenden.

Es liegt in der Verantwortung des Kunden sicherzustellen, dass alle in Verbindung mit den Leistungen verwendeten Domain-Namen, soweit möglich, ordnungsgemäß registriert sind und keine Rechte Dritter verletzen und dass alle in den Leistungen verwendeten Marken des Kunden oder Dritter, einschließlich der von Not Studio als Teil des Auftrags gelieferten Marken, in einer Weise verwendet werden, die weder die Rechte des Kunden an seinen Marken untergräbt noch die Rechte Dritter verletzt.

16 Ablehnung oder Annullierung

Sofern nicht im Voraus eine Ablehnungsgebühr vereinbart wurde, hat der Kunde weder das Recht, den Vertrag zu kündigen, noch sich auf einen Vertragsbruch zu berufen, noch eine Annullierung, Reduzierung oder Rückzahlung der Auftragskosten aufgrund des Stils oder der Zusammensetzung zu verlangen.

Sobald der Vertrag gemäß diesen Bedingungen geschlossen wurde, hat jede spätere Stornierung durch den Kunden zur Folge, dass der Kunde für die gesamten Auftragskosten haftet, als ob die Stornierung nicht stattgefunden hätte, mit Ausnahme der Kosten für Dritte, für die Not Studio im Rahmen seiner bestehenden vertraglichen Verpflichtungen gegenüber Lieferanten nicht haftet.

17 Eigentum

Wird die Leistung auf Datenträgern oder anderen elektronischen Speichermedien an den Kunden geliefert, so bleibt Not Studio Eigentümer dieser Speichermedien und behält sich das Recht vor, deren sofortige Rückgabe zu verlangen. Werden dem Kunden Druckvorlagen in digitaler Form zur Verfügung gestellt, darf der Kunde diese ohne die ausdrückliche vorherige schriftliche Genehmigung von Not Studionicht verändern oder für andere als die in diesem Vertrag vorgesehenen Zwecke verwenden.

18 Eigene Medien, Personal und Ausrüstung des Kunden

Der Kunde ist verantwortlich für:

die Handlungen des Personals des Kunden in den Räumlichkeiten;

alle Verletzungen, Verluste oder Schäden an der Ausrüstung oder den Räumlichkeiten einer Person, die durch eine Handlung oder Unterlassung des Personals des Kunden oder durch einen Defekt oder eine unangemessene Spezifikation der Ausrüstung des Kunden oder der eigenen Medien des Kunden verursacht wurden;

die Kosten für die Miete der Ausrüstung des Kunden;

alle Kosten und Auslagen, die Not Studio im Namen des Kunden auf dessen Wunsch hin entstanden sind; und

jeglichen Verlust oder Schaden an der Ausrüstung des Kunden (der alleinige Risikoträger ist der Kunde).

19 Eigentumsvorbehalt

19.1 Not Studio behält sich das Eigentum an den gelieferten Produkten gegenüber dem Kunden oder einem späteren Käufer bis zur vollständigen Bezahlung der Auftragskosten vor.

19.2 Wird ein Teil des Liefergegenstandes vor der Bezahlung an Not Studio in andere Waren eingebaut oder als Material für andere Waren verwendet, so geht das Eigentum an diesen anderen Waren auf Not Studio über und verbleibt dort, bis die Bezahlung eingegangen ist oder die anderen Waren verkauft worden sind, und alle Rechte von Not Studioaus diesem Vertrag an den Liefergegenständen erstrecken sich auf diese anderen Waren. Not StudioDas Recht von Not Studio an den Liefergegenständen und/oder den anderen Waren wird in diesem Vertrag anerkannt und es ist die Absicht beider Parteien, dass das Eigentum an den Liefergegenständen und/oder den anderen Waren auf übergeht.

20 Haftung

Nichts in diesen Bedingungen schließt die Haftung von Not Studiofür Tod oder Körperverletzung aufgrund von Fahrlässigkeit, die Haftung für arglistige Täuschung oder jede andere Haftung, die nach geltendem Recht nicht ausgeschlossen oder beschränkt werden kann, aus oder beschränkt sie. Vorbehaltlich dieser Bestimmungen:

20.1 Sofern die Haftung von Not Studionicht auf Fahrlässigkeit mit Todesfolge oder Körperverletzung beruht, ist die Gesamthaftung von Not Studiogegenüber dem Kunden aus Vertragsrecht oder unerlaubter Handlung oder aus anderen Gründen im Zusammenhang mit diesem Vertrag auf die Kosten von Not Studiofür die gelieferten Produkte beschränkt;

20.2 Not Studio haftet in keiner Weise für Ausfälle, Verzögerungen oder Mängel bei der Lieferung oder Nutzung der Liefergegenstände, die durch die Lieferung oder Spezifikation von ungeeignetem Material oder Inhalt durch den Kunden oder durch die Reproduktion der Liefergegenstände durch Dritte verursacht werden; und

20.3 Not Studio haftet gegenüber dem Kunden nicht für wirtschaftliche Verluste, einschließlich entgangenen Gewinns, Geschäftsverluste, Vertragseinbußen, Umsatzverluste, Verlust des Firmenwerts, Produktionsausfälle und erwartete Einsparungen jeglicher Art, wie auch immer diese verursacht wurden und selbst wenn sie von Not Studio vorhersehbar waren.

20.4 Alle Garantien, Bedingungen und sonstigen Bestimmungen, die durch Gesetz, Gewohnheitsrecht oder anderweitig impliziert sind, werden hiermit im vollen gesetzlich zulässigen Umfang vom Vertrag ausgeschlossen.

21 Not Studio's Status

Not Studio handelt in diesem Vertrag als Auftraggeber und nicht als Vertreter des Auftraggebers und schließt alle damit verbundenen Verträge als Auftraggeber ab.

22 Unterauftragsvergabe und Abtretung

Not Studio kann seine Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag ganz oder teilweise untervergeben und kann mit Zustimmung des Kunden, die nicht unangemessen verweigert oder verzögert werden darf, den Nutzen und die Last seiner Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag auf eine andere Stelle übertragen.

23 Vertrauliche Informationen

Keine der Parteien darf vertrauliche Informationen, die ihr im Rahmen dieses Vertrags oder vorvertraglicher Gespräche über die andere Partei mitgeteilt werden, weitergeben, es sei denn, diese Informationen sind allgemein bekannt, es sei denn, es liegt ein Verstoß gegen diese Klausel oder eine andere Vertraulichkeitspflicht vor.

24 Beendigung

Jede Partei kann diesen Vertrag durch schriftliche Mitteilung an die andere Partei mit sofortiger Wirkung kündigen, wenn eines oder mehrere der folgenden Ereignisse eintreten:

24.1 wenn die Gegenpartei eine nach diesem Vertrag fällige Zahlung nicht innerhalb von 7 Tagen nach dem Fälligkeitsdatum leistet oder eine andere Vertragsverletzung nicht innerhalb von 30 Tagen nach schriftlicher Aufforderung beseitigt; oder

24.2 wenn der andere in eine der unter den Ziffern 8.2-8.6 beschriebenen Situationen verwickelt ist.

24.3 Die Beendigung des Vertragsverhältnisses lässt die Rechte und Pflichten der Parteien unberührt, z.B. den Anspruch von Not Studioauf Bezahlung der geleisteten Arbeit.

24.4 Beendigung wegen fehlender Korrespondenz oder Bereitstellung von Vermögenswerten

24.4.1 Dieser Vertrag kann von Not Studio gekündigt werden, wenn ein Zeitraum von drei (2) Monaten verstrichen ist, in dem:

(a) Der Kunde hat auf die Korrespondenz oder Mitteilungen von Not Studio nicht geantwortet; oder

(b) Der Kunde hat es versäumt, die von Not Studio angeforderten Vermögenswerte, Materialien oder Informationen bereitzustellen, die für die Fertigstellung des Projekts wesentlich sind.

24.4.2 Im Falle einer Kündigung gemäß Klausel 24.4.1 gilt der Vertrag als abgeschlossen. Folglich werden alle ausstehenden Zahlungen im Rahmen des Vertrags sofort fällig und sind vom Kunden an Not Studio zu zahlen.

24.4.3 Diese Klausel lässt alle anderen Rechte oder Rechtsmittel, die Not Studio nach diesem Vertrag oder dem Gesetz zustehen, unberührt.

25 Umstände, die außerhalb der Kontrolle von Not Studioliegen / Höhere Gewalt

Not Studio haftet nicht für Verstöße gegen diesen Vertrag, die auf Umstände zurückzuführen sind, die sich seiner Kontrolle entziehen, einschließlich höherer Gewalt, Feuer, Blitzschlag, Explosion, Krieg, Unruhen, Überschwemmungen, Arbeitskämpfe (an denen die Mitarbeiter von Not Studiobeteiligt sind oder nicht), außergewöhnliche Witterungsbedingungen, unvermeidbare Hardware- oder Softwareausfälle oder Maßnahmen der lokalen oder zentralen Regierung oder anderer Behörden.

26 Gesamte Vereinbarung

Dieser Vertrag stellt die gesamte Vereinbarung zwischen den Parteien über den hierin enthaltenen Gegenstand dar und ersetzt alle diesbezüglichen Erklärungen, Mitteilungen und früheren Vereinbarungen zwischen den Parteien.

Jede Partei erkennt an, dass sie diesen Vertrag nur im Vertrauen auf die in diesem Vertrag enthaltenen oder ausdrücklich erwähnten Darstellungen, Garantien, Zusagen und Bedingungen geschlossen hat, und dass keine der Parteien für andere Darstellungen, Garantien oder Zusagen haftet, es sei denn, sie wurden in betrügerischer Absicht abgegeben.

27 Rechte Dritter

Sofern nicht ausdrücklich in diesem Vertrag vorgesehen, ist keine Bestimmung dieses Vertrages gemäß dem Contracts (Rights of Third Parties) Act 1999 durch eine Person durchsetzbar, die nicht Vertragspartei ist.

28 Zustellung von Bescheiden

Mitteilungen im Rahmen des Vertrages bedürfen der Schriftform und können persönlich, per Post oder per Fax übermittelt werden.

29 SEVERANCE

29.1 Sollte eine Bestimmung (oder ein Teil einer Bestimmung) des Vertrages von einem zuständigen Gericht oder einer zuständigen Verwaltungsbehörde für ungültig, nicht durchsetzbar oder rechtswidrig befunden werden, bleiben die übrigen Bestimmungen in Kraft.

29.2 Sollte eine unwirksame, undurchführbare oder rechtswidrige Bestimmung gültig, durchführbar oder rechtmäßig sein, wenn ein Teil davon gestrichen würde, so gilt diese Bestimmung mit der Änderung, die erforderlich ist, um sie gültig, durchführbar und rechtmäßig zu machen.

29.3 Die Parteien vereinbaren, unter den in Klausel 24.1 genannten Umständen und falls Klausel 24.2 nicht anwendbar ist, zu versuchen, eine unwirksame, undurchführbare oder rechtswidrige Bestimmung durch eine wirksame, durchführbare und rechtmäßige Bestimmung zu ersetzen, die weitestgehend denselben Effekt erzielt, der mit der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung erreicht worden wäre.

30 Anwendbares Recht und Gerichtsbarkeit

Dieser Vertrag und alle Streitigkeiten oder Ansprüche, die sich aus ihm oder in Verbindung mit ihm oder seinem Gegenstand ergeben, unterliegen englischem Recht und sind nach diesem auszulegen, und jede der Parteien unterwirft sich unwiderruflich der nicht ausschließlichen Zuständigkeit der Gerichte von England und Wales.

Funktioniert nicht,
erstellen

not studio rosa Band